Vom Verfahrensverzeichnis bis zur KI-Mitbestimmung
Personalvertretungen stehen heute an einer ungewöhnlichen Schaltstelle: Sie sind selbst Datenverarbeiter — sie führen Akten, dokumentieren Gespräche, archivieren Beschwerden — und gleichzeitig sind sie die zentrale Mitbestimmungsinstanz, wenn die Dienststelle neue Software, KI-Anwendungen oder Cloud-Dienste einführen will. Beide Rollen verlangen Datenschutzkompetenz, beide Rollen sind 2026 anspruchsvoller geworden als je zuvor.
Mit dem Workday-Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2025 ist die alte Selbstverständlichkeit, sich auf § 26 BDSG zu stützen, hinfällig geworden. Mit der vollständigen Geltung der EU-KI-Verordnung ab August 2026 kommen neue Mitbestimmungstatbestände hinzu — von der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO bis hin zur Transparenzpflicht nach Art. 50. Und das Hinweisgeberschutzgesetz hat den Beschäftigtendatenschutz um eine weitere Dimension erweitert.
Dieses Seminar liefert Ihnen das datenschutzrechtliche Update 2026 für die Personalratsarbeit — mit aktueller Rechtsprechung, einsatzbereiten Musterklauseln für Dienstvereinbarungen und einer klaren Handlungsanleitung für die häufigsten Praxisfragen aus dem Personalratsbüro. Sie erfahren, welche Pflichten Sie als Personalrat selbst treffen, welche Mitbestimmungsrechte Sie heute wirklich haben und wie die Zusammenarbeit mit der oder dem behördlichen Datenschutzbeauftragten funktioniert.
Ihr Lernziel:
Nach diesem Seminar wissen Sie, wie Sie Datenschutz im Personalratsbüro rechtssicher organisieren, welche Mitbestimmungsrechte Ihnen bei IT-, Überwachungs- und KI-Themen zustehen und wie Sie diese Rechte in verhandelten Dienstvereinbarungen wirksam machen.